Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Definition und Leistungen:

 

Der Betrieb Skischule Michi Gerg e.K. (folgend Gerg genannt) umfasst u.a. den Skiverleih, die Skischule, das Kinderland und alle weiteren Leistungen, die von Gerg angeboten bzw. erbracht werden. Personen und/oder Gesellschaften, die mit der Skischule in Geschäftsbeziehung treten, werden folgend Teilnehmer genannt. Der Teilnehmer erkennt mit Buchung von Leistungen bei Gerg diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an.

Die Leistungsumfänge und Preise ergeben sich ausschließlich aus der Beschreibung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung von Gerg.

Nebenabreden bzw. abweichende Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von Gerg.

Allen Leistungen, die Gerg anbietet und/oder erbringt, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.

 

2. Haftung für Information, Angebot und Leistung

Gerg übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der von Gerg bereitgestellten Information. Haftungsansprüche gegen Gerg, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Information bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Information verursacht wurden, sind immer ausgeschlossen, es sei denn seitens Gerg läge grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz vor.

Alle Angebote von Gerg sind freibleibend und unverbindlich. Gerg behält es sich ausdrücklich vor, Teile des Angebots oder das gesamte Angebot (Leistungen) ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder einzustellen.

Gerg übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle aller Art, sofern Gerg bzw. den zur Erfüllung der Leistung eingeschalteten Dritten kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass es sich bei den Leistungen um Veranstaltungen einer Risikosportart handelt und bereits die Buchung bzw. Teilnahme eine mutmaßliche Einwilligung in etwaige Verletzungen beinhaltet. Die angebotenen Leistungen von Gerg beinhalten keine Versicherungen für die Teilnehmer, insbesondere keine Unfallversicherung. Fehlender Unfall– oder Haftpflichtversicherungsschutz liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich der Teilnehmer. Es wird darauf hingewiesen, dass die Präparierung der Pisten ausschließlich in der Verantwortung der Pistenbetreiber liegt. Soweit Gerg vorhandene Pisten benutzt, sind Schäden, die auf mangelhafte Pisten zurückzuführen sind, dem jeweiligen Betreiber anzulasten und etwaige Schadensersatzansprüche direkt dort geltend zu machen.

Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Haftung (auch Schadenersatz) von Gerg gegenüber dem Teilnehmer auf das Dreifache des Preises beschränkt, den er für die betroffene Leistung bezahlt hat.

 

3.Haftung für Links zu anderen Internetseiten

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches von Gerg liegen ist eine Haftung Gergs für dort auffindbare Inhalte vollumfassend ausgeschlossen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Gerg auf Grund von grob fahrlässigem Verhalten oder auch Vorsatz von dort auffindbaren rechtswidrigen Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar gewesen wäre, die Nutzung zu verhindern.

Gerg erklärt hiermit ausdrücklich, dass für Gerg zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat Gerg keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert sich Gerg hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, deren Inhalte nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in von Gerg eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.

Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Information entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht Gerg, die über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

 

4. Urheber- und Kennzeichenrecht

Gerg ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihr selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.

Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nutzung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind!

Das Copyright für veröffentlichte, von Gerg selbst erstellte Information bzw. Dokumente aller Art bleibt allein bei Gerg. Eine Vervielfältigung oder Verwendung dieser in elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Gerg nicht erlaubt.

 

5. Art und Bezahlung der Leistungen:

Leistungen sind vom Teilnehmer spätestens bei Buchung der Leistungen frei von Nebenkosten und Abzügen auf das von Gerg genannte Konto zu bezahlen. Bei kurzfristigen Buchungen ist die Zahlung sofort, spätestens vor Beginn der Leistung zu bezahlen.

Gebuchte Leistungen sind vom Teilnehmer nicht an Dritte übertragbar. Es kann vorkommen, dass verschiedene Personen bzw. Lehrer die Leistungen erbringen. Dies stellt keinen Mangel dar.

Gerg behält sich vor, Leistungen mit anderen Leistungen zusammenzulegen oder Leistungen hinsichtlich der Dauer entsprechend zu kürzen, sofern die Teilnehmerzahl entsprechend (zu) gering ist.

 

6. Änderungen und Haftung bei höherer Gewalt und schlechten Wetterbedingungen: 

Gerg versucht bestmögliche äußere Bedingungen für ihre Leistungen zu schaffen, kann diese jedoch nicht garantieren. Soweit außergewöhnliche Wetter und/oder Schneebedingungen oder andere Ereignisse höherer Gewalt die Erbringung der gebuchten Leistungen ganz oder teilweise unmöglich machen, übernimmt Gerg keine Haftung für den Leistungsausfall. Für Ausfälle der Seilbahn- und Liftanlagen bzw. dadurch entfallene Leistungen ist Gerg in keinem Fall haftbar oder zum Ersatz verpflichtet.

Sofern Leistungen entfallen, ist Gerg, - sofern überhaupt -, maximal dazu verpflichtet tatsächlich entstandene Kostenersparnisse zurückzuerstatten. Dies betrifft jedoch keinesfalls Leistungen, die unter Ziffer 7 beschrieben sind. Eine Verpflichtung Kostenerstattungsansprüche für den Teilnehmer gegenüber Dritten durchzusetzen, besteht für Gerg nicht.

 

7. Rücktritt, Storno durch den Teilnehmer:

Der Teilnehmer kann jederzeit von den gebuchten Leistungen zurücktreten.

Es gelten die folgenden Stornobedingungen mit folgenden Erstattungen für bereits bezahlte Leistungen an den Teilnehmer:

bis 45 Tage vor Leistungsbeginn Erstattung 90 % 

44 bis 30 Tage vor Leistungsbeginn Erstattung 70 %

29 bis 14 Tage vor Leistungsbeginn Erstattung 50 %

13 bis 7 Tage vor Leistungsbeginn Erstattung 30 % 

Ab 7 Tage vor Kursbeginn Erstattung 0%

Bei jedweder Erstattung wird eine Bearbeitungspauschale von Euro 18,00 von Gerg einbehalten.

Eine Inanspruchnahme anderer Leistungen ist nach Absprache und Bestätigung von Gerg möglich. Eventuell entstehende Mehraufwendungen sind in diesem Fall vom Teilnehmer zu tragen. Eine Verpflichtung seitens Gerg zur Gewährung anderer Leistungen bzw. Ersatz besteht nicht.

Bei Nichterscheinen bzw. Nichtabrufen der gebuchten Leistung oder bei nur teilweiser Inanspruchnahme der Leistung durch den Teilnehmer ist Gerg in keinem Fall verpflichtet, Ersatz, welcher Art auch immer, zu leisten.

Bei Abschluss des Rundum-Sorglos Paketes erstattet Gerg unabhängig vom Zeitpunkt des Storno / Rücktritts alle Kosten abzüglich der Bearbeitungspauschale in Höhe von Euro 18,00 je Teilnehmer.

 

8. Gewährleistungsansprüche / Mitwirkungspflicht:

Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber Gerg nur dann, wenn Mängelanzeigen seitens des Teilnehmers gegenüber Gerg unverzüglich erfolgt sind und Gerg die Möglichkeit der Nachbesserung / Ersatz in zumutbarer Zeit nicht genutzt hat. Mängelanzeigen müssen schriftlich gegenüber Gerg geltend gemacht werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Behebung der Mängel alles ihm Zumutbare zu tun, damit der Schaden so klein wie möglich gehalten wird.

 

9. Rücktritt von der Leistungserbringung: 

Gerg kann ganz oder teilweise von der Erbringung der Leistung zurücktreten oder den Teilnehmer ausschließen, sofern

a) Gerg feststellt, dass der Teilnehmer den Anforderungen nicht gewachsen ist, und für ihn selbst und/oder Gerg dadurch unverhältnismäßig große Risiken entstehen oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

b) der Teilnehmer den Kurs nachhaltig stört, sich wiederholt nicht an die Anweisungen hält und auf eine Abmahnung von Gerg nicht reagiert, Dies insbesondere bei unvernünftigem, selbst gefährdendem sowie unfairem, gefährdendem Verhalten gegenüber Dritten.

Ein derartiger Ausschluss berechtigt den Teilnehmer seinerseits nicht zu einem Rücktritt bzw. Kündigung des Vertrages.

 

10. Miete und Reservierung von Ski- und Snowboardausrüstung

Sofern die Leistung von Gerg darin besteht, Sportausrüstung zu verleihen, haftet der Teilnehmer für die ordnungsgemäße Rückgabe der Sportausrüstung. Sollte diese beschädigt sein oder aus welchem Grund auch immer nicht zurückgegeben worden sein, haftet der Teilnehmer bis zur Höhe des Verkaufswertes der ausgeliehenen Sportausüstung zzgl. etwaig entstehender Kosten für die Geltendmachung des Schadens. Gerg empfiehlt, eine entsprechende (Ski-)versicherung abzuschließen. Diese kann mit der Buchung abgeschlossen werden und schließt Beschädigung und Diebstahl ein. Letzteres jedoch nur, wenn eine Diebstahlbestätigung der Polizei vom Teilnehmer beigebracht bzw. an Gerg ausgehändigt wird.

Gerg ist berechtigt - zur Sicherung ihrer Ansprüche - vom Teilnehmer die Hinterlegung eines Dokumentes (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) oder auch einer Kaution zu verlangen.

 

11. Salvatorische Klausel:

Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein, tritt an Stelle dieser eine Bestimmung, die der gewollten Bestimmung sachlich und rechtlich so nahe wie möglich kommt. Sofern Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen festgestellt werden sollte, betrifft dies nicht die Gültigkeit und Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieser AGB.

 

12. Rechtsanwendung:

Erfüllungsort ist Lenggries. Für Streitigkeiten ist das für den Sitz von Gerg zuständige Gericht zuständig. Es gilt deutsches Recht.

 

Lenggries, 2022